Preisfrage: Wie nahe an Wohnhäusern darf
a) ein Braunkohlekraftwerk,
b) eine Mülldeponie,
c) ein Steinkohlekraftwerk,
d) ein Großmastbetrieb mit 70000 Hühnern
errichtet werden?

Lösung:
a) 700 m
(Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/energiewende-kritik-um-den-mindestabstand-von-windraedern-16500788.html)
b) 500 m
(Quelle: https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/klima-energie-und-umwelt/energiewende-kritik-um-den-mindestabstand-von-windraedern-16500788.html)
c) weniger als 400 m
(Quelle: https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/fs100223_Datteln_final_0.pdf)
d) weniger als 300 m
(Quelle: https://www.daserste.de/information/politik-weltgeschehen/kontraste/videosextern/warum-der-mindestabstand-fuer-windkraftanlagen-ungerecht-ist-104.html)

Wenn wir in Bayern genauso logisch vorgehen wollen wie in Nordrheinwestfalen, dann kommen wir zu folgenden Vorschriften:
Windrad 1.500 m
Kohlekraftwerk 700 m
Mülldeponie 500 m
Düngemittelherstellungsanlage 500 m
Kottrocknungsanlage 500 m
Steinbruch 300 m
Quelle: https://katapult-magazin.de/de/trockne-zahlen/trockne-zahlen/fulltext/dinge-die-naeher-an-deinem-haus-stehen-duerfen-als-ein-windrad/
Allein diese Zahlen wirken so, als seien die Abstandsregelungen für Windräder nicht zum Schutz der Bevölkerung, sondern als bewußter Todesstoß für die die Windkraft im Land erfunden worden.

Autor: gerald

geboren und dann schnell alt geworden

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